Grünschnitt im Trassenbereich
Der Spätsommer schleicht um die Ecken und die ersten Herbststürme pusten das ein oder andere Laubdach schon mal ordentlich durcheinander. Zeit, das sommerlich Überbordende etwas einzuhegen und für das Wachstum im nächsten Jahr vorzubereiten.
Dies gilt auch für die BTE-Trasse – insbesondere für die Vorbereitung der Baufelder. Nach Ende der Brutzeit (15. Juli) und unter Berücksichtigung aller weiteren im Gutachten zum Artenschutz genannten Anmerkungen erfolgt Stück für Stück der Grünrückschnitt entlang der Gleisanlage. Wo und welche Pflanzen im Einzelnen zurückgeschnitten bzw. entfernt werden müssen, zeigte sich im Rahmen der Bauvorbereitungen, genauer gesagt während der Markierungsarbeiten der geplanten Ausbaugrenzen. Dabei nämlich fiel auf, dass so manches Grün am Gleisrand zu weit in das Baufeld hineinwächst. Hecken und andere Gehölze müssen daher entfernt werden.
Zahlen, Fakten, Grenzbereiche
Zur Umsetzung der Ertüchtigungsmaßnahme, zur Herstellung der Gleisanlage also, ist innerhalb der BTE-Trasse eine Baufeldbreite von bis zu 6 m erforderlich; werden darüber hinaus Nebenanlagen wie etwa ein Haltepunkt eingerichtet, kann die Größe des Baufeldes davon auch abweichen. Um diese Fläche einrichten zu können, ist die Beseitigung von größeren Gehölzen wie etwa Hecken notwendig. Dabei geht es ausschließlich um Pflanzen, die eindeutig auf dem BTEGrundstück wachsen oder in dieses hineinreichen.
Was für Hecken gilt, gilt auch für Bäume. Jene, die streng genommen zu dicht an den Gleisen stehen, werden zunächst eingehend begutachtet und – wenn sie als schützenswert angesehen werden – nach Möglichkeit erhalten. Dann gibt es noch jene, deren Wurzeln aus angrenzenden Grundstücken in den Trassenuntergrund hineinragen und durch die Baumaßnahme in Mittleidenschaft gezogen werden. Dies kann im Weiteren zum Verlust des betroffenen Baumes führen.
Wenn der Sichtschutz entfällt
Der Grünschnitt erfolgt innerhalb der BTE-Trasse. Hecken und Zaunanlagen, die sich auf Privatgelände befinden, werden nicht entfernt. Das ist zwar leichthin formuliert, allerdings lassen sich die Grundstücksgrenzen nach so vielen Jahrzehnten nicht mehr überall verlässlich ausmachen. Im Zuge der Reaktivierung der alten Gleisanlage muss daher der Grenzbereich an manchen Stellen neu vermessen und wieder freigelegt werden. Dabei kommt es in einigen Abschnitten zu Überraschungen: Sichtschutz bietende Hecken, vor langer Zeit privat angepflanzt und mittlerweile hochgewachsen, gedeihen in Wahrheit jenseits der privaten Grundstücksgrenze und werden nun entfernt. Einen Ersatz gibt es im Allgemeinen nicht.
Begonnen wurde mit dem Rückschnitt zunächst im Streckenabschnitt zwischen der Bremer Landesgrenze und dem Bahnhof Stuhr. In den nächsten Wochen werden die Arbeiten in Richtung Leeste fortgesetzt. Selbstverständlich wird nicht wahllos gestutzt und gerodet, was in den letzten Jahren gediehen und gewachsen ist. Im Gegenteil: Eine ökologische Begleitung der Maßnahme stellt sicher, dass so viele Bäume und Gehölze wie irgend möglich erhalten werden. In der Praxis bedeutet das: Wir lassen nichts unversucht, verzichten auf die Nutzung der per Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Gesamtfläche und entfernen nur das Allernötigste.