FAQs – Unsere Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
Projekte werfen häufig Fragen auf. Die wichtigsten Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Rund um die Haltestellen
Im Anschluss an den Haltepunkt Bf Moordeich werden die Gleise erneuert. Das Entfernen der alten Schienen und Schwellen hat bereits stattgefunden, im weiteren Verlauf wird die Gleisanlage neu installiert. Zur Erneuerung gehört neben dem Austausch der Gleise auch der Aufbau des Gleisbettes. Je nach Beschaffenheit ist eine Verdichtung des Schotters, sogenannte »Stopfarbeiten«, erforderlich. Zur Verlegung der erforderlichen Kabel werden zunächst Suchschachtungen durchgeführt (Prüfung des Untergrundes auf vorhandene Leitungen) sowie eine Kabeltrasse verlegt (Kabeltiefbau).
Die Arbeiten finden im Streckenabschnitt der Linie 8 ab dem Haltepunkt Willakedamm innerhalb der BTE-Trasse statt, angrenzende Grundstücke werden mit Bauzäunen gesichert. Die vorhandene Gleisanlage wird ersetzt, eine Änderung der Anlage erfolgt daher ausschließlich hinsichtlich ihrer technischen Ausstattung. Details finden Sie im Erläuterungsbericht.
Die Arbeiten sind zeitlich konkret leider nicht planbar, da sie in Abstimmung mit den bauausführenden Unternehmen stets kurzfristig erfolgen. Sie unterliegen verschiedenen Einflüssen, die nicht verlässlich vorhersehbar sind. Sobald die Termine feststehen, finden Sie die Ankündigungen zu den Baumaßnahmen auf unserer Website unter »Baustellen«.
Zur Durchführung der Gleisarbeiten und allen zugehörigen Ertüchtigungsma.nahmen ist innerhalb der BTE-Trasse eine Baufeldbreite von 4,50 m erforderlich. Um diese Fläche herrichten zu können, ist die Beseitigung von größeren Gehölzen wie etwa Hecken auf dem BTE-Grundstück notwendig.
Entfernt bzw. zurückgeschnitten werden Hecken und andere Gehölze, die sich auf dem Gelände der Bremen-Thedinghauser Eisenbahngesellschaft (BTE) befinden oder in dieses hineinreichen. Pflanzen auf privatem Grund sind ausschließlich dann betroffen, wenn sie direkt auf der Grundstücksgrenze gepflanzt wurden und aufgrund dessen also über die Jahre hinweg in das BTE-Gelände hineingewachsen sind; in diesem Fall ist ein Rückschnitt auf der dem Baufeld zugewandten Seite erforderlich.
Der Rückschnitt bzw. die Entfernung von Hecken und anderen Gehölzen wird auf der gesamten Ausbaustrecke innerhalb der BTE-Trasse durchgeführt. Mit dem Entfernen wurde zunächst im Streckenabschnitt zwischen Bremer Landesgrenze und dem Bahnhof Stuhr begonnen. Berücksichtigt wurden bei der Terminierung der Gehölzarbeiten sowohl die Brutzeit (Zeitraum bis 15. Juli) als auch alle weiteren im Gutachten zum Artenschutz genannten Anmerkungen, sodass im Juli mit der Durchführung dieser Arbeiten begonnen wurde.
Auf unserer Website finden Sie stets aktuelle Informationen rund um das Projekt. Zudem versenden wir bei räumlich begrenzten Maßnahmen schriftliche Informationen an direkt betroffene Haushalte. Darüber hinaus informieren wir im Rahmen der Beiratssitzungen regelmäßig über den Stand des Projektes und der Bauarbeiten. Bei Fragen erreichen Sie uns zudem persönlich in unseren Infopoints.
Um die Sicherheit der Bahnstrecke – insbesondere der stromführenden Oberleitungen – zu gewährleisten, muss der Bereich über der Gleisanlage frei sein. Bäume und größere Pflanzen wie etwa Hecken müssen daher entfernt werden.
Rechts und links der Gleise werden die zugehörenden Nebenanlagen (Kabelkanäle, Entwässerungsanlagen, Mastgründungen u.Ä.) hergestellt. Diese liegen überwiegend unterirdisch, sodass im Erdreich Platz geschaffen werden muss. Betroffen sind somit auch weiter entfernt stehende Bäume, deren Wurzelwerk in den Trassenbereich hineinreichen. Denn werden die Wurzeln eines Baumes beschädigt, kann ggf. seine Standfestigkeit nicht mehr garantiert werden. Eine Fällung wird somit aus Sicherheitsgründen ggf. erforderlich.
Ziel ist es, möglichst viele Bäume zu erhalten. Um entsprechende Vorkehrungen entwickelt zu können, werden mithilfe von Wurzelsuchschachtungen alle Bäume entlang des Streckenverlaufs untersucht. Begleitet wird diese Maßnahme durch Sachverständige für Baumpflege, Baumstatik und Baumsanierung. Sie identifizieren gefährdete Bäume und entscheiden über das weitere Vorgehen (Erhalt oder Entnahme).
Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) regelt in § 24 Verkehrssicherungspflicht den 50 m breiten Streifen beidseits entlang einer Gleisanlage. Eigentümer*innen sind verpflichtet, »Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren für die Sicherheit des Schienenverkehrs (…) abzuwehren.« Dies gilt auch für »umsturzgefährdete Bäume, herausbrechende oder herabstürzende Äste, sonstige Vegetation«.
Nein. Eine Baumfällung wird für Eigentümer:innen in der Regel kostenfrei sein.
Das Wichtigste vorweg: Ihre Daten liegen uns als Projektteam der Linie 1 und 8 selbstverständlich nicht vor.
Sollten Sie dennoch ein Schreiben von uns erhalten, welches individualisiert an Sie gesendet wurde, also unter Verwendung Ihrer persönlichen Hausadresse, dann wurde dieses Anschreiben zwar im Namen der Projektgruppe Linie 1 und 8 erstellt, von dieser jedoch nicht versendet. Der Versand erfolgt in diesen Fällen ausschließlich durch die Gemeinden Stuhr und Weyhe unter Verwendung der vorhandenen Adressdaten der örtlichen Einwohnerschaft. Eine Weitergabe dieser Daten an die Projektgruppe oder an Dritte findet zu keinem Zeitpunkt statt.
Ziel dieser Anschreiben ist im Allgemeinen, die unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner zeitnah und direkt über den aktuellen Stand des Bauprojektes, bevorstehende Baumaßnahmen im Wohnabschnitt und mögliche Auswirkungen (z. B. Lärmemission oder geänderte Verkehrsführungen) zu informieren sowie sicherheitsrelevante Hinweise zu geben. Dies geschieht im Rahmen der öffentlichen Aufgabe der Gemeinden, ihre Einwohnerinnen und Einwohner über für sie relevante Entwicklungen im unmittelbaren Wohnumfeld zu unterrichten.
Sicherheit ist uns an jedem Punkt wichtig. Und so werden selbstverständlich auch alle Bahnübergänge entlang der Strecke mit modernster Sicherheitstechnik ausgestattet. Das bedeutet: Die Sicherung erfolgt ganz allgemein mit Lichtzeichen (einer sogenannten »Haltlichtanlage«) und die jeweilige Zufahrt zum Bahnübergang sperrenden Halbschranken.
Für die Übergänge rund um die Grundschule Brinkum im Detail sieht es demnach so aus: Der zur Grundschule Brinkum nächstgelegene Bahnübergang liegt in der Feldstraße. Hier wird es keinen Haltepunkt geben. Der Bahnübergang erhält aber wie alle anderen Übergänge auch eine Lichtanlage sowie Halbschranken. Der Abschnitt verändert sich ansonsten wenig: Die bestehenden Gehwege werden in den Umbau zwar einbezogen, darüber hinaus aber wird es keine grundsätzliche Veränderung in der Verkehrsführung geben. In der Meyerstraße sieht es ähnlich aus: Der dort entstehende Bahnübergang – auch dieser ohne Haltepunkt – wird ebenfalls mit Lichtzeichen und Halbschranken ausgestattet; ansonsten: keine grundsätzliche Veränderung in der Verkehrsführung. Der nächstgelegene Haltepunkt, die Möglichkeit zum Ein- und Aussteigen entsteht in der Bassumer Straße. In diesem Bereich werden gleich zwei Bahnsteiganlagen eingerichtet, nämlich jeweils rechts und links neben der Bassumer Straße. Damit der Bahnsteig optimal und sicher erreicht werden kann, wird der Verkehrsraum drumherum nahezu vollständig neu organisiert. Zum einen wird hier die vorhandene Gehweganlage verlängert und an den Bahnsteig angeschlossen. Zum anderen wird die Zuwegung über die Rosenstraße ausgebaut, damit der auf dem dortigen Eckgrundstück entstehende Bike+Ride-Platz gut zu erreichen ist. Die Sicherung des Bahnübergangs? Die erfolgt auch hier mit Lichtzeichen und Halbschranken – wie gehabt.
Eine kleine Anmerkung noch zum Lärmschutz rund um die Grundschule: Brinkum und insbesondere das Wohngebiet, in dem die Grundschule Brinkum in der Feldstraße beheimatet ist, liegt den schalltechnischen Untersuchungen folgend nicht in einem lärmbelasteten Bereich. Soll heißen, dass an dieser Stelle von der Bahnstrecke ausgehend keine grenzwertüberschreitende Lärmimmission vorliegt. Im Klartext: Es ist keine erhöhte Lärmbelastung zu befürchten. Eine gute Nachricht für alle Schülerinnen, Schüler und ihre Eltern.
Planunterlagen zu den genannten Bereichen
Die Haltestellen sowie die Zugänge zu den Haltestellen sowie Gehwege und Querungsstellen und Ampeln sind nach der Richtlinie zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen geplant und werden entsprechend gebaut. Für Sehbehinderte werden taktile Leitstreifen vorgesehen, für Rollatornutzer:innen, Rollstuhlfahrer:innen oder Menschen mit Kinderwagen und Gepäck werden die Zugänge mit berollbaren Rampen gebaut. Die Einstiegsverhältnisse werden niveaugleich gebaut. Die Haltestelle „Auf den Kahlken“ befindet sich in der Strecke der Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn, die auch von Güterzügen befahren wird. Hier ist beim Einstieg eine Stufe zu überwinden, Rollstuhlnutzer*innen können den Hublift der Fahrzeuge zum Zustieg nutzen. Mehr Informationen zu den neuen Haltestellen der Linie 1 finden sie hier. Informationen zu den Haltepunkten der Linie 8 finden Sie hier.
Wo gehobelt wird, da fallen Späne, so sagt man. Im Fall des Gleisbaus ist es vornehmlich Schotter, der abgetragen, zerkleinert und entsorgt werden muss. Zu diesem und ähnlichen Zwecken wurde den bauausführenden Unternehmen der Bauplatz im Bereich der Wendeschleife der Linie 8 (Am Weißen Moor) für die Laufzeit des Bauprojektes zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Entsorgungskonzeptes der Baumaßnahmen zur Verlängerung der Linie 8 dient diese Fläche als Zwischenlagerplatz. Das bedeutet: Hier werden anfallende Baumaterialien gelagert, verarbeitet und anschließend der Entsorgung zugeführt. Arbeiten, die leider laut und staubig, aber notwendig und also unvermeidlich sind. Das Bauunternehmen ist angehalten, die Belastungen so gering wie möglich zu halten, vermeiden lässt sich eine Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner gleichwohl nicht. Ein paar Worte zum rechtlichen Rahmen: Der allgemeinen Verwaltungsvorschrift »Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm« (TA Lärm) folgend, dürfen die Arbeiten zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr (rechtlich strenggenommen sogar bis 22:00 Uhr) stattfinden. Neben den zeitlichen Angaben (»tags« und »nachts«) sind in dieser Vorschrift zudem die Richt- und Grenzwerte festgesetzt, die entsprechend überprüft wurden. Sie werden, einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen inklusive, den Untersuchungen nach eingehalten. Der Bauplatz wird bis zum Abschluss der Bauarbeiten an der Linie 8 bestehen bleiben und genutzt werden. Nach Fertigstellung, wenn also alle Arbeiten erledigt sind und die Bahnstrecke in Betrieb genommen werden kann, wird diese Fläche zurückgebaut.
Bis dahin bitten wir um Ihr Verständnis.
Von A nach B
Eine Verlängerung der Linie 8 über die Hagener Straße bis zum Bf. Kirchweyhe und darüber hinaus (Sudweyhe, Riede, Thedinghausen, um nur einige Beispiele zu nennen) war, ist und bleibt ein Ziel der BTE und der an ihr beteiligten Gemeinden. Ein solches Großvorhaben muss jedoch von der Planung bis zur Realisierung eine Vielzahl an Kriterien erfüllen, die leider (noch) nur für den Streckenabschnitt bis zur Hagener Straße erfüllt sind. Dieser Streckenabschnitt wird jetzt in einem Ersten Schritt zeitnah ausgebaut, um den Bürgerinnen und Bürgern eine umweltfreundliche, komfortable, verlässliche und staufreie Alternative zum Individualverkehr zu bieten. Damit soll der Ausbau jedoch nicht enden. Parallel wird an einem Konzept gearbeitet, wie die Fortführung bis zum Bf. Kirchweyhe und darüber hinaus realisiert werden kann.
Ziel der Linie 8 war immer eine direkte, umsteigefreie Anbindung der Umlandgemeinden an die Stadtmitte Bremens bzw. umgekehrt. Über die Anbindung an das DB-Netz wäre am Bf Huchting ein Umstieg erforderlich, damit würde aber nur der Hauptbahnhof Bremen und nicht die zentralen Bereiche zwischen Am Brill und Domsheide sowie Weser und Wallanlagen erreicht werden. Direktverbindungen ohne Umsteigezwang generieren deutlich mehr Fahrgäste. Deshalb ist die Verknüpfung von der BTE-Strecke auf das bremische Straßenbahnnetz verfolgt worden und geht jetzt in die Umsetzung. Die Infrastruktur der BTE mit der Trasse vom Willakedamm über Kirchhuchting zum DB Anschluss in Huchting wird aber weiter – zumindest in ihrem derzeitigem Zustand – erhalten, so dass perspektivisch über eine Anbindung Huchtings mit dem Regio S-Bahn-Halt am Bahnhof Huchting nachgedacht werden kann. Die Planung und der Bau des S-Bahn-Haltepunktes Bf Huchting wird demzufolge bei der Senatorin für Bau, Mobillität und Stadtentwicklung weiter verfolgt.
Die Linie 8 fährt von Leeste über das Roland-Center unter anderem die Haltestellen Domsheide, Schüsselkorb und Hauptbahnhof an; ein Umsteigen ist also nicht notwendig.
Um die Zielhaltestelle Am Brill zu erreichen, empfiehlt sich der Umstieg in die Linie 1. Das ist derzeit an allen Haltestellen zwischen Roland-Center und Westerstraße möglich.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es einen ersten Fahrplanentwurf für die Linie 8. In dieser vorläufigen Planung dauert die Fahrt von Bahnhof zu Bahnhof etwa 36 Minuten. Wer von Leeste nur bis zum Roland-Center fahren möchte, könnte nach diesem Plan bereits nach gut 20 Minuten das Ziel erreichen.
Die Fahrzeit ab Brüsseler Str. zum Brill wird voraussichtlich 20 Minuten betragen, zum Hauptbahnhof 25 Minuten.
Die Linie 1 soll Montag bis Samstag tagsüber alle 10 Minuten verkehren. Die Linie 8 soll zwischen Hauptbahnhof Bremen und Leeste im 20-Minuten-Takt fahren.
Der Tarif wird vom VBN festgelegt. Die Kosten für die Fahrt ändern sich zum Busverkehr nicht. Die Landesgrenze ist Tarifgrenze, so dass Fahrten nach Stuhr oder Delmenhorst eine andere Fahrkarte brauchen, als die Fahrt Richtung Innenstadt Bremen. D.h. es bleibt alles wie bisher.
Es wird künftig sechs neue barrierefreie Haltestellen geben: Die Linie 1 fährt dann von der jetzigen Wendeschleife am Roland-Center über Willakedamm, Auf den Kahlken, Delfter Straße, Am Sodenmatt, Flämische Straße bis zur Huchtinger Heerstraße / Brüsseler Straße. Mehr Informationen zu den neuen Haltestellen finden Sie hier.
Kurz gesagt: 4 Bahnhöfe und 15 Haltestellen bzw. Haltepunkte. Insgesamt entstehen entlang des neuen Streckenabschnitts der Linie 8 siebzehn Möglichkeiten des Ein- und Aussteigens.
Ab dem Roland-Center fährt die Linie 8 zunächst noch gemeinsam mit der Linie 1 die Haltestellen Willakedamm und Auf den Kahlken an. Der anschließende Haltepunkt Dovemoorstraße ist dann erste »eigene« Haltepunkt der Linie 8.
Weiter geht`s zum Bf Moordeich, dann hält die Linie 8 an der Hespen- und der Beethovenstraße. Der nächste Bahnhof auf der Strecke ist Stuhr Rathaus, bevor es weiter über Stuhrbaum, Bf Brinkum, Hallenbad und Studtriede zum Bahnhof Erichshof geht. Das ist der erste Haltepunkt in der Gemeinde Weyhe. Es folgen der Haltepunkt Wittenkamp, der Bahnhof Leeste und Hagendamm, bevor die Linie 8 wendet und zurück Richtung Bremen fährt.
An der Haltestelle Roland-Center entsteht eine neue B+R-Anlage mit etwa 100 Fahrradabstellplätzen. Der größte Teil dieser Radparkplätze wird mit Anlehnbügeln zum sichern Anschließen ausgestattet. Darüber hinaus wird es auch eine von der BREPARK bewirtschaftete abgeschlossene Fahrradabstellbox für Fahrräder geben. An allen weiteren Straßenbahnhaltestellen werden ebenfalls Fahrradanlehnbügel aufgestellt; die mögliche Abstellzahl variiert je nach Flächenverfügbarkeit vor Ort.
Auf der Schiene
Eigentümer:innen müssen in Bremen einmalig einen Straßenerschließungsbetrag zahlen. Die Finanzierung des Straßenbahnnetzausbaus erfolgt über die Freie Hansestadt Bremen mit Unterstützung von Fördergeldern aus dem bremischen ÖPNV-Gesetz sowie aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes. Die Fördermittel sind an Projekte für den ÖPNV gebunden und können nur in solche Projekte investieren. Konkurrenz zu Projekten z.B. aus Bildung, Feuerwehr oder Polizei liegt nicht vor.
Ja. Das unbefugte Betreten von Bahn- oder Gleisanlage ist grundsätzlich verboten. Und auch bei unbefugtem Betreten einer Baustelle wird Strafanzeige erstattet Das unbefugte Betreten des durch den Bauzaun umgrenzten Baustellengeländes ist strafbar, weil es den Tatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) verwirklicht. Entsprechende Handlungen werden seitens der Grundstückseigentümerin und Bauherrin zur Anzeige gebracht – ohne Ausnahme.
In Fällen der Sachbeschädigung – wobei das sowohl den Baugrund selbst, Baumaschinen oder Materialien, aber auch den Bauzaun betreffen kann – kommt zudem eine Strafbarkeit nach § 303 StGB in Betracht. Auch hier wird jede Beschädigung zur Anzeige gebracht werden.
Darüber hinaus haftet jede unbefugte Person zivilrechtlich für entstehende Schäden, Verletzungen oder Folgekosten, die durch ihr Betreten verursacht werden. Das gilt bei Schadensverursachung durch Minderjährige auch für Eltern, die ihre nach der geltenden Rechtsprechung einzuhaltende Aufsichtspflicht nicht richtig oder nicht vollständig erfüllt haben (§ 832 BGB).
Bitte nutzen Sie die eingerichteten Umleitungen und Überwege. Damit ist für Sie ein sicheres Queren der Gleisanlage an vielen Stellen möglich.
Nein. Generell besteht gesetzlich sowie gemäß Planfeststellungsbeschluss keine Verpflichtung zur Errichtung von Zaunanlagen durch den Projektträger. Kosten für Sichtschutzzäune oder zur Einfriedung können daher nicht übernommen werden. Lediglich im Falle einer Beschädigung oder baulich notwendiger Entfernung privater Zaunanlagen, also auf privatem Grund errichteter Zäune, gilt ein Ersatzanspruch, den die BTE übernimmt. Dies gilt jedoch nicht bei vorher erfolgter unzulässiger Errichtung privater Zaunanlagen auf BTE-Grundstück. Auch Eine Entschädigung für entfernte Zäune ist dann nicht vorgesehen.
Mit dem Bus
Ergänzend zur verlängerten Straßenbahnlinie 1 werden in Huchting weiterhin Buslinien fahren: in der Huchtinger Heerstraße zwischen Heinrich-Plett-Allee (Haltestelle Brüsseler Straße) und Roland-Center und in der Kirchhuchtinger Landstraße zwischen Roland-Center und Friedhof Huchting. Mit der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans wird eine ÖPNV-Angebotsoffensive angestrebt. Für Huchting ist vorgesehen, die Linie 1 im 10-Minuten-Takt zu betreiben und die Ringbuslinien in beiden Fahrtrichtungen im 20-Minuten Takt zu erhalten. Diese Angebotsoffensive wird im Handlungskonzept der ÖPNV-Strategie zur Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans behandelt und steht unter dem Vorbehalt eines Beschlusses der politischen Gremien der Finanzierung der Maßnahmen. Der Stadtbremische Busverkehr wird ergänzt um die VBN-Buslinien aus Delmenhorst (Huchtinger Heerstraße Linie 201 im 30-MinutenTakt) sowie aus Varrel, Heiligenrode und Wildeshausen (Kirchhuchtinger Landstraße Linien 113, 204 im 30-Minuten-Takt und 227).
In der Huchtinger Heerstraße und in der Kirchhuchtinger Landstraße werden auch mit Inbetriebnahme der Linie 1 weiterhin die bekannten Bushaltestellen (Mittelshuchting Dorfstraße, Harriersand, Zum Huchtinger Bahnhof, Carl-HurtzigStraße, Obervielander Straße, Roland-Center, Willakedamm, Hohenhorster Weg, Rotterdamer Straße, Friedhof Huchting) von Buslinien bedient, werktags mit mindestens 5 Fahrten pro Stunde. An der Haltestelle Brüsseler Straße und am Roland-Center besteht dann Anschluss an die Straßenbahn. Die angebotene Leistung (Fahrplan-Kilometer) des ÖPNV in Huchting steigt durch die Maßnahme in der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans um 15 %.
Die Linie 55 wird nach der Inbetriebnahme der Linie 8 nicht mehr eingesetzt. In Moordeich werden jedoch zusätzlich die Linien 113 und 227 verkehren, so dass hier eine erweiterte Erschließung gewährleistet sein wird. Die Linienverläufe der Regionalbus 113/227 sollen unverändert bleiben. Generell sind Veränderungen im Verkehrsangebot bei den Regionalbuslinien allerdings nicht ausgeschlossen.
Grün und leise
Um erforderliche Lärmschutzmaßnahmen bereits während der Bauphase umsetzen zu können, wurden im Rahmen des Planfestellungsverfahrens entlang der gesamten Bahnstrecke in einer schalltechnischen Untersuchung die zu erwartenden Werte festgestellt.
Streckenabschnitt Linie 1 (Stadtgebiet Bremen): Details zum genauen Ablauf der Untersuchung und deren Ergebnisse finden Sie im Planfeststellungsbeschluss ab Seite 43 sowie Seite 81 ff.
Streckenabschnitt Linie 8 (Niedersachsen): Details zum genauen Ablauf der Untersuchung und deren Ergebnisse finden Sie im Planfeststellungsbeschluss ab Seite 23.
Die nach Prüfung identifizierten Bereiche der Wohngebiete, in denen Lärmschutzmaßnahmen aufgrund von Grenzwertüberschreitungen umgesetzt werden sollen, finden Sie im jeweiligen Planfeststellungsbeschluss.
Streckenabschnitt Linie 1 (Stadtgebiet Bremen): Aktiver Lärmschutz wird in Form von Lärmschutzwänden im Bereich nördlich des Willakedamms, nordwestlich und südöstlich der BTE-Trasse sowie östlich der Heinrich-Plett-Allee umgesetzt (vgl. Planfeststellungsbeschluss ab Seite 43 sowie Seite 81 ff.
Streckenabschnitt Linie 8 (Niedersachsen): Aktiver Lärmschutz wird in Form von Lärmschutzwänden zwischen Blockener Straße und Stuhrer Landstraße umgesetzt; in Weyhe sind gemäß Planfeststellungsverfahren keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen (vgl. Planfeststellungsbeschluss ab Seite 23).
Streckenabschnitt Linie 1 (Stadtgebiet Bremen): Gemäß Planfeststellungsbeschluss wurde für die in einem Korridor von 50 m Abstand beidseits der Trasse liegenden Gebäude ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt (vgl. Planfeststellungsbeschluss, Seite 46 sowie Seite 95).
Streckenabschnitt Linie 8 (Niedersachsen): Gemäß Planfeststellungsbeschluss wurde für die in einem Korridor von 50 m Abstand beidseits der Trasse liegenden Gebäude ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt (vgl. Planfeststellungsbeschluss, Seite 7 sowie Seite 25)
Nein. Gemäß Schallschutzgutachten werden Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Planungsbeschlusses dort umgesetzt, wo sie erforderlich sind. Anwohnenden innerhalb dieser Bereiche werden ggf. Kosten für Maßnahmen des passiven Lärmschutzes erstattet. Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden, die nicht in den im Planfeststellungsbeschluss identifizierten Bereichen liegen, steht keine Entschädigung zu.
Ein Wertverlust der Immobilien ist nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Durch den Ausbau und die Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wird eine direkte, bequem zu erreichende und vor allem klimafreundliche Verbindungen zwischen den Gemeinden Stuhr und Weyhe sowie dem Stadtgebiet Bremen geschaffen. Ziele im Umland lassen sich zukünftig nachhaltig und umweltfreundlich erreichen. Ein Wertverlust von Immobilien kann daher ausgeschlossen werden.
Schadenersatzansprüche können über das Beweissicherungsverfahren für eventuell durch Bauarbeiten oder den Betrieb der Linien 1 und 8 am Gebäude entstandene Schäden ggf. geltend gemacht werden. Die Beweissicherungsverfahren an den laut Planfeststellungsbeschluss betroffenen Gebäuden sind bereits abgeschlossen. Über dieses Beweissicherungsverfahren hinaus finden keine weiteren Prüfungen statt.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden mögliche Lärmentwicklungen und Erschütterungen ausführlich geprüft. Die Ergebnisse sind im jeweiligen Planfeststellungsbeschluss detailliert aufgeführt. Zusammenfassend lässt sich feststellen: Mögliche Beeinträchtigungen während der Bauphase sowie nachfolgend im Betrieb wurden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben planfestgestellt; das erschütterungstechnische Gutachten sowie schwingungstechnische Messungen ergaben keine Überschreitungen der vorgegebenen sogenannten Anhaltswerte. Notwendige Maßnahmen (aktiver Lärmschutz) wurden in die Planungen aufgenommen und werden im Rahmen der Baumaßnahmen parallel umgesetzt. Sichtschutzmaßnahmen sind nicht vorgesehen
Eine von der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) eigens dafür beauftragte Firma kümmert sich um die Pflanzung von Bäumen, Büschen, den Rasen und sonstiges Grün entlang der Strecke. Zwei Jahre lang übernimmt sie außerdem die sogenannte »Entwicklungspflege« und damit die Verantwortung für die Pflege und das Überleben der Pflanzen. Dazu gehört auch die Bewässerung.
Nach Ablauf dieser zwei Jahre, wenn die Entwicklungspflege abgeschlossen sein wird, werden die Pflanzen an das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) sowie den Umweltbetrieb Bremen (UBB) übergeben. Dies bedeutet: Erst dann fällt den Bremer Behörden die Aufgabe der Pflege bzw. deren Unterhaltspflicht zu.
Im Rahmen des durchgeführten Planfeststellungsverfahrens ist die sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Betrachtet werden darin die Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und Menschen. Die Gutachten hierzu wurden veröffentlicht.
Ist das Entfernen von Bäumen erforderlich, werden diese einem vorgegebenen Faktor folgend (je nach schützenswertem Bestand) im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme neu gepflanzt, d.h. in, soweit möglich, örtlicher Nähe ersetzt. Für Tiere können ebenfalls Ausgleichsmaßnahmen angeordnet werden. Dies können Nistplätzen oder Tunnel sein, aber auch Wege oder Hecken beispielswese für Amphibien oder Fledermäuse. Lärmbetrachtungen wiederum definieren Lärmschutzmaßnahmen für Menschen.
Zwischen der Blockener Straße und der Stuhrer Landstraße ist südlich der Gleisanlage eine Lärmschutzwand mit einer Länge von rund 265 Metern und einer Höhe von 1,50 Meter geplant. Zudem wird die BSAG auf der zukünftigen Linie 8 ausschließlich die neuen Fahrzeuge vom Typ GT8N-2 (Nordlicht) zum Einsatz zu bringen. Diese haben gegenüber dem älteren Modell GT8N-1 Räder mit Schallabsorbern.
Mit dem Auto
Die Schließzeit der Schranken beträgt jeweils 90 Sekunden. Bei der bisher geplanten Taktung der Linie 8, werden die Bahnübergänge 6 Mal pro Stunde geschlossen.
Mit dem Ausbau der Linie 8 wird im Bereich des Bahnhofs Erichshof die Querung der Bundesstraße B6 notwendig.
Um den Straßenverkehr zukünftig nicht mehr zu unterbrechen, wird es statt der Gleise in der Straße eine Bahnbrücke über die B6 geben. Die in der Straße liegenden Gleise werden entfernt und der Bereich neu asphaltiert. Die Brücke wird eine Durchfahrtshöhe von rund 5,00 Metern haben, damit auch LKW darunter durchfahren können. Somit ist für alle eine unabhängige Verkehrsführung sichergestellt.
Um die Bahn auf diese Höhe zu bringen, braucht es Rampen mit einem Steigungswinkel von bis zu 39 ‰. In Summe werden es 500 Meter Brücke sein. Die Strecke wird auch weiterhin für den Güterverkehr und den Pingelheini befahrbar sein.
Wir sammeln auch weiterhin Ihre Fragen. Sollten wir Ihr spezielles Anliegen an dieser Stelle nicht beantwortet haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht unter info@linie1und8.de. Unser Redaktionsteam wird sie schnellstmöglich bearbeiten.