
Maßnahme »Mastgründung« –
Damit fest steht, was trägt
Die Fahrt mit der Bahn ist eine umwelt- und klimafreundliche Fortbewegungsform. Damit die Linie 8 zukünftig mit Energie versorgt wird, also überhaupt fahren kann, müssen Fahrleitungen entlang der Strecke aufgestellt werden. Weil es sich um Stromleitungen mit nicht weniger als 750 Volt Gleichstrom handelt, hängen sie möglichst weit oben. Doch das ist nicht die einzige Anforderung. Die tragenden Masten müssen auch einiges aushalten, denn die Lasten sind vielfältig und groß. Aber der Reihe nach.

Die Basis: das richtige Fundament
Fangen wir mal unten an. Um einen Mast aufzustellen, muss er in etwas hineingestellt werden, das ihn hält. Die Errichtung eines Fundamentes (Mastgründung) ist somit das A und O für die Funktion und Sicherheit. Für die Auslegung eines solchen Fundaments sind die auf den aufzustellenden Mast wirkenden Kräfte entscheidend. Neben seinem Eigengewicht und den Fahrleitungsdrähten kommen Schilder sowie wetterbedingte Lasten wie etwa Wind und – wenn auch selten – Schnee hinzu. Für die Wahl des passenden Fundaments ist außerdem die Bodenbeschaffenheit zu betrachten; sie ist ausschlaggebend für die Dimensionierung, also die benötigte Art des Fundamentes sowie die Tiefe der Verankerung des Mastes. Und natürlich dürfen auf keinen Fall unzulässige Bewegungen der Gründungskörper auftreten. Fundament und Mast müssen also zunächst statistisch bewertet werden.
Flach oder tief: Der Boden entscheidet
Zur Wahl stehen zwei Gründungstechniken: Flachgründung und Tiefgründung. Entscheidend ist Platz und Bodenbeschaffenheit. Steht ausreichend Fläche zur Verfügung und ist der Baugrund entsprechend tragfähig, kann eine Flachgründung (z.B. Köcherfundament) hergestellt werden. Ist hingegen wenig Platz und sind die oberflächennahen Bodenschichten nicht tragfähig, wird das Fundament tiefgegründet (Pfahlgründung). Der Pfahl wird also tief in den tragfähigen Baugrund eingebracht, um die Lasten auf kleinster Fläche unterbringen zu können.
Nachdem die Baugrunduntersuchung abgeschlossen und alle Anforderungen formuliert sind, kann die Mastgründung beginnen. Da bei uns im Norden die obersten Bodenschichten meist nicht ausreichend tragfähig sind und auf solch schmaler Strecke wie der BTE-Trasse nicht ausreichend Platz für Köcherfundamente zur Verfügung steht, wird die Pfahlgründung genutzt. Die verwendeten Pfähle haben dabei einen Durchmesser von ca. 60 cm und werden mit einer Tiefe von 5,5 m bis 7 m eingebracht. Die Gründung erfolgt mithilfe einer Vibrationsrammtechnik, die zwar unangenehme Vibrationen und Lärm verursacht, jedoch wesentlich weniger Erschütterungen erzeugt als das Rammen. Nach dem Setzen der Fundamente geht es zügig und mit weniger Dezibel an die Aufstellung und Verankerung der Masten.

Von Mast zu Mast – Energie bis zur Wendeschleife und zurück
Auf einer Länge von gut 9 km sind insgesamt 228 Masten laut Planung vorgesehen – das bedeutet: Alle 50 m wird nach Abschluss der Baumaßnahme ein Fahrleitungsmast mit einer Höhe von 7,5 m bis 10 m stehen – vergleichbar mit einem Laternenmast –, um die Stromversorgung für die Linie 8 sicherzustellen. Die lärmverursachenden Mastgründungen und das Aufstellen der Pfähle wird Stück für Stück auf der Gesamtstrecke umgesetzt; ein exakter Zeitplan liegt für diese Arbeiten nicht vor. Wir bemühen uns aber sehr, diese für alle Anwohnerinnen und Anwohner durchaus belastende Maßnahme so schnell als möglich durchzuführen – und bitten in der Zeit um Verständnis und Geduld.








