Die Aus­gleichs­maßnahmen

Hier weg und da hin – Was eigentlich bedeutet Ausgleich?

Diese Frage ist leider gar nicht so leicht zu beantworten. Die Gleichung lautet nämlich nicht: ein Grün hier weg = ein Grün da hin. Die Frage und ihre dazugehörige Antwortgleichung sind weitaus komplizierter. Ziel des Ausgleichs – oder korrekter: der »Eingriffsregelung« ist es, dabei zu helfen, die durch ein Vorhaben wie die Straßenbahnbaumaßnahme entstehenden Verluste der Natur zu verringern bzw. ihr an anderer Stelle etwas zurückzugeben. Die Fragen lauten daher: Welcher Biotoptyp1 muss weichen und kompensiert werden? Sind z.B. geschützte Bäume, Schutzgebiete, artenschutzrechtliche Belange oder Funktionen von besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt betroffen? Bäume sind, man ahnt es schnell, ein spezieller Fall. Und dann spielt auch die für die Wiederherstellung gewählte Fläche bei der Beantwortung der Ausgleichs-, richtiger: der Kompensationsart eine Rolle.

1 Ein Biotoptyp ist im Rahmen der Naturschutzgesetze die kleinste ökologische Landschaftseinheit und meint einen Lebensraum, der durch spezielle Pflanzengesellschaften gekennzeichnet ist. 

 

Eine Illustration zeigt Planer:innen verschiedener Unternehmen, die sich im Bereich einer künftigen Straßenbahnlinienbaustelle mit anliegender Wiese und Bäumen über Verluste der Natur und Kompensationsmaßnahmen unterhalten.

Grün ist nicht gleich Grün – Wie ermittelt man den »Wert« eines Biotoptyps?

Bleiben wir bei den Bäumen. Zunächst ist jeder Baum ein Biotoptyp oder zumindest ein Teil eines Biotoptyps. Das bedeutet: Betrachtet wird nicht allein der Baum, sondern auch die unter ihm befindliche Fläche und seine unmittelbare Nachbarschaft – steht er einzeln, gehört er zu einer Parkanlage oder sogar flächigen Gehölzpflanzung. Stets wird das große Ganze und im Rahmen dessen das Höchstwertige betrachtet. Das gilt nicht nur für Bäume, sondern generell. Damit man nicht lange grübeln muss, hat die Naturschutzbehörde der Einfachheit halber eine Biotopwertliste erstellt, in der sich die jeweiligen Daten ablesen lassen. Und dann gibt es auch noch eine Baumschutzverordnung des Landes Bremen, die Bäume – je nach Gehölzart, Standort und ab einem bestimmten Stammumfang – auf privaten und öffentlichen Flächen unter Schutz stellt. Ziel dieser Schutzverordnung ist es, den Altbaumbestand möglichst lange zu erhalten. Kommt es zu einer Beeinträchtigung oder gar Fällung eines schützenswerten Baumes, formuliert die Naturschutzbehörde eine Vorgabe, in welchem Umfang eine Kompensation erforderlich ist. Grundsätzlich gilt: je größer ein Baum, desto mehr Ersatz ist gefordert. Soweit der Baumschutz. Im Sinne der Eingriffsregelung und des Baumschutzes wird also jedem Baum ein gewisser Wert zugeschrieben. Die »wertvollsten« Baumarten sind langsam wachsende Harthölzer, bspw. Eiche oder Linde. Im Weiteren wird genauestens abgestimmt, was welcher Baum an welchem Standort braucht und leistet. Und wie eine Kompensation an dieser oder ggf. anderer Stelle aussehen kann.

 

Eine Illustration zeigt Planer:innen verschiedener Unternehmen, die Bäume auf einer Wiese begutachten, die sich neben einer künftigen Straßenbahnlinienbaustelle befinden.

Weicht das eine, entsteht etwas Neues – Wie wird entschieden, was wo ausgleicht?

Um bei aller Komplexität beste Voraussetzungen für einen reibungsfreien Bauablauf zu schaffen, wurde vorab neben einem Lärm- und Baugrundgutachten eine Biotoptypenkartierung, einschließlich der Aufnahme geschützter und nicht geschützter Bäume, durchgeführt. Die Ergebnisse der Prüfung des Baumbestands entlang der geplanten Streckenführung lassen sich im Landschaftspflegerischen Begleitplan nachlesen. Dieses Papier wurde von der Naturschutzbehörde abgesegnet und regelt als Teil des Planfeststellungsbeschlusses, welche Bäume (um bei unserem Beispiel zu bleiben) zu erhalten sind und natürlich auch, wie viele »nachgepflanzt« werden müssen. Ausgleich bzw. Kompensation wird, wo immer es die vorhandenen Flächen hergeben, direkt an der Strecke geschaffen. In diesem Fall werden unter anderem rund 280 Bäume neu gepflanzt, um dem Ersatzerfordernis des Baumschutzes und der Eingriffsregelung gerecht zu werden. Für den nicht unterzubringenden Rest werden andere Kompensationsflächen gesucht. Lässt sich leicht hinschreiben, ist in einem Stadtstaat wie Bremen allerdings gar nicht leicht zu lösen, denn auch hier wiederum gibt es eine Menge Anforderungen und Voraussetzungen, die es zu berücksichtigen gilt. So sollten nach Möglichkeit stadteigene Flächen bepflanzt werden, diese wiederum müssen über ein entsprechendes Aufwertungspotenzial verfügen, verschiedene Betroffene wie etwa die Stadtplanung müssen beteiligt werden usw. Aber: Lösungen finden sich natürlich immer, damit Grün in Summe wieder gleich viel Grün ist.

Fassen wir zusammen: Der Landschaftspflegerische Begleitplan legt fest, für welche erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes Kompensationen erfolgen müssen und wo bzw. wie diese umgesetzt werden können. Details wie der punktgenaue Standort im Straßenraum, die Baumgrubengröße, die Festlegung der zuvor schon vorgeschlagenen Arten usw., werden dann im Rahmen der landschaftsplanerischen Ausführungsplanung ausgearbeitet. In Summe müssen alle erheblichen Beeinträchtigungen durch entsprechende Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vollständig kompensiert sein. Eigentlich doch nicht so kompliziert.

 

Eine Illustration zeigt einen mit Bäumen beladenen LKW, der entlang einer Wiese fährt, an der Bäume entnommen wurden und Planer:innen einer künftigen Straßenbahnlinienbaustelle stehen.

Nächste Maßnahme

Eine Illustration zeigt Planer:innen verschiedener Unternehmen, die sich im Bereich einer künftigen Straßenbahnlinienbaustelle mit anliegender Wiese und Bäumen über Verluste der Natur und Kompensationsmaßnahmen unterhalten. Ausgleichsmaßnahmen
Eine Illustration zeigt eine Straßenbaustelle, bei der verschiedene Leitungen unter der Straße zu sehen sind. Leitungsbau
Eine Illustration zeigt den Bau eines Kanals unter der Straße. Hauptbauleistungen