Linie 1
Publiziert am: 18. Mai 2022

Geplant, geprüft, genehmigt –
Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

In ein Projekt wie den Bau einer Straßenbahnlinie stürzt sich niemand einfach mal eben so hinein. Bevor auch nur irgendein Kieselstein umgedreht wird, ist bis ins kleinste Detail zu prüfen, ob das geplante Vorhaben tatsächlich realisierbar und vertretbar ist. Die zu stellenden Fragen, erforderliche Gutachten, notwendige Prüfungen und mögliche planerische Szenarien und Betroffenheiten zur Ausführung des Vorhabens werden darum in einem sehr umfangreichen Verfahren erarbeitet: dem sogenannten Planfeststellungsverfahren. Dieses Verwaltungsverfahren für Bauvorhaben ist ein Genehmigungsverfahren, an dem nicht nur die gängigen Behörden (Naturschutzbehörde, Wasserschutzbehörde u.a.) beteiligt sind. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu beteiligen und anzuhören sind darüber hinaus die sogenannten Träger öffentlicher Belange sowie von der Planung Betroffene. Damit ist das Planfeststellungsverfahren das öffentlichkeitswirksamste Verfahren überhaupt. Im vorliegenden Planfeststellungsbeschluss finden Sie also alle relevanten Planunterlagen, auf deren Grundlage das Baurecht für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Mittelshuchting einschließlich der Straßenbahnlinie 8 bis zur Landesgrenze Bremen | Niedersachsen am 01. Juni 2016 erlassen und am 06. Dezember 2019 rechtswirksam wurde.

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Eine Illustration zeigt vier Menschen in Anzug, die sich auf einer Straße neben einer grünen Wiese mit einem Haus über verschiedene Belange unterhalten.